Unterhalt (Nafaqa) — Scheidung
- Obliegen Unterhalt und Wohnung der Ehefrau dem Ehemann?
- Bis wann soll die Frau warten, bis der Ehemann den Unterhalt sicherstellt
- Der Unterhalt der Frau – liegt er beim Ehemann oder beim Sohn aus früherer Ehe?
- Die Verpflichtung zum Unterhalt ohne Überführung der Braut ins Haus des Mannes
- Unterhalt vor der Überführung der Braut ins Haus des Mannes
- Ohne in das Haus des Mannes zu ziehen, hat die Frau kein Recht, Unterhalt zu fordern
- Ist der Ehemann zum Unterhalt verpflichtet, wenn die Frau im Haus ihres Vaters lebt?
- Anrechnung eines ohne Verpflichtung gegebenen Unterhalts auf die Brautgabe
- Ist der Unterhalt verpflichtend, wenn die Frau im Haus ihrer Eltern lebt?
- Forderung von Unterhalt aufgrund eines gefälschten Schriftstücks bei Aufenthalt im Elternhaus
- Entfällt der Unterhalt der Frau, die nach der Scheidung im Elternhaus lebt, wegen des Brauchs (Urf)?
- Ist die Frau widerspenstig (Nashiza), wenn der Ehemann sie selbst ins Haus ihres Vaters gebracht hat?
- Der Unterhalt der widerspenstigen Frau (Nashiza) und das Recht auf Erziehung der Kinder (Hadana)
- Zurechtweisung der ungehorsamen Frau und ihr Unterhalt (Nafaqa)
- Die Zurechtweisung einer lasterhaften Ehefrau und ihr Unterhalt
- Der Starrsinn der Ehefrau und ihr Unrecht gegenüber dem Ehemann
- Die Forderung der Ehefrau nach einer eigenen Wohnung und der Unterhalt im Fall der Widerspenstigkeit (Nuschuz)
- Eine eigene Wohnung für die Ehefrau
- Das Recht der Ehefrau, eine eigene Wohnung zu fordern
- Die Forderung der Ehefrau nach einer eigenen Wohnung
- Der Unterhalt (Nafaqa) für vergangene Tage
- Ist der Ehemann verpflichtet, Medikamente und Behandlung zu bezahlen?
- Der Unterhalt der Ehefrau, die sich weigert, ihren Mann auf der Reise zu begleiten
- Der Unterhalt der Ehefrau aus haramem Vermögen
- Einstellung des Unterhalts für die Ehefrau wegen Verdachts
- Hat eine liederliche Ehefrau, die geschieden wurde, Anspruch auf Brautgabe und Unterhalt?
- Der Unterhalt einer geschiedenen Frau
- Der Unterhalt in der Wartezeit (Idda) nach dem Khulʿ
- Unterhalt und Wohnung der Geschiedenen nach der Wartezeit (Idda)
- Höhe des Unterhalts, wenn die Frau behauptet, dass sie in neun Jahren drei Monatsblutungen hat
- Scheidung und Unterhalt der Kinder
- Ist es verpflichtend, den Kindern den Unterhalt in Geld zu geben?
- Verpflegung und Unterhalt minderjähriger Kinder
- Bereitstellung einer Wohnung für die verwitwete und bedürftige Tochter
- Der Unterhalt des Vaters – Pflicht des Sohnes
- Der Unterhalt gebrechlicher Eltern
- Der Unterhalt der Mutter, die ein liederliches Leben führt
- Der Unterhalt von Mutter und Ehefrau
- Gleichbehandlung zwischen zwei Ehefrauen und die Scheidung der Frau wegen Krankheit
- Das Geld der Waisen aufbewahren oder für ihre Bedürfnisse ausgeben?
- Der Unterhalt der Witwe während der Wartezeit (Idda), der Schwangerschaft und des Stillens
- Obliegen das Totentuch und andere Ausgaben dem Ehemann?
- Die Frau eines Geisteskranken erwirkte die Auflösung des Nikah: Unterhalt der Töchter und Verkauf seines Vermögens
- Die Kinder wurden mit geliehenem Geld unterhalten: Wem obliegt die Rückzahlung?
- Wessen Unterhalt hat Vorrang – der der Eltern oder der der Kinder?
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