Wessen Unterhalt hat Vorrang – der der Eltern oder der der Kinder?
Frage
Frage: Wenn das Einkommen eines Mannes nicht ausreicht, um sowohl die Familie mit den Kindern als auch die Eltern zu versorgen, wie lautet dann das Urteil nach der Scharia? Wer hat Vorrang?
Antwort
Er soll, auch unter Enge und Entbehrungen, allen den ihnen zustehenden verpflichtenden (Wadschib) Unterhalt zahlen; möge Allah, der Erhabene, Segen (Baraka) schenken.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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