Ist die Frau widerspenstig (Nashiza), wenn der Ehemann sie selbst ins Haus ihres Vaters gebracht hat?
Frage
Frage: Wenn eine Frau der Gesellschaft (?), die unter der Unterdrückung und Grausamkeit ihres Mannes gelitten hat, sich so lange weigert, in das Haus des Mannes zu kommen, bis sie vom Ehemann keine zufriedenstellende Antwort erhält – hat sie dann den Status einer widerspenstigen Frau (Nashiza)?
Antwort
In den Fällen, in denen der Ehemann sie selbst ins Elternhaus gebracht hat, ist sie nicht widerspenstig und hat Anspruch auf Unterhalt. Wenn sie aber ohne Erlaubnis des Ehemannes gegangen ist und nicht geblieben ist, obwohl der Ehemann sie zurückhielt, dann ist sie widerspenstig. Wenn der Ehemann sie zu einer Sünde (Maʿsiya)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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