Unterhalt und Wohnung der Geschiedenen nach der Wartezeit (Idda)
Frage
Frage: Nasir schloss einen Nikah mit Nur Jahan. Nach einiger Zeit schloss Nasir, während seine Frau Nur Jahan noch bei ihm war, einen Nikah mit deren Halbschwester väterlicherseits Shahjahan. Danach gab er Nur Jahan die schwere (unwiderrufliche) Scheidung (Talaq Mughallaza). Nachdem er die schwere Scheidung gegeben hatte, gibt Nasir auf Zureden der Dorfbewohner Nur Jahan jetzt fünfzig Rupien im Monat für die Ausgaben von ihr und ihren Kindern, und Nur Jahan lebt schon lange in diesem Zustand mit Erlaubnis Nasirs…
Antwort
Die Kosten für die Kinder obliegen tatsächlich Nasir. Die Kosten für Nur Jahan sind nach dem Ende der Idda für ihn nicht mehr verpflichtend; wenn Nasir ihr jedoch in der Überlegung, dass sie seine Kinder erzieht, ebenfalls Unterhalt gibt, so ist auch daran nichts Verwerfliches.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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