Obliegen Unterhalt und Wohnung der Ehefrau dem Ehemann?
Frage
Frage: Eine volljährige Frau sagt zu ihrem Ehemann Folgendes: „Da du selbst nicht fähig bist, Geld zu verdienen, werde ich, solange du mich nicht von deinem eigenen Verdienst ernährst und mir keine eigene Wohnung gibst, nicht aus dem Haus meines Vaters kommen. Diese Rechte, die nach der Scharia dir obliegen, will ich nicht von jemand anderem erhalten, auch nicht von meinem Schwiegervater. Wenn du mir also eine eigene Wohnung gibst und mich von deinem Verdienst ernährst, dann werde ich nicht ablehnen zu kommen.
Antwort
Der Ehefrau eine eigene Wohnung zu geben, ist Wadschib. Mit Wohnung ist gemeint, dass es ein Zimmer oder einen Raum gibt, in dem kein anderer wohnt, auch wenn andere am Hof und an den übrigen Einrichtungen teilhaben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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