Der Unterhalt des Vaters – Pflicht des Sohnes
Frage
Frage: Zaid gab seinem Vater, seit er sich nur aus Zwang von ihm getrennt hat, stets fünf Rupien monatlich. Es geschah einmal, dass der Vater, als Zaid hinging, um ihm das genannte Geld zu geben, ablehnte, es zu nehmen, und antwortete: „Von jetzt an werde ich zehn Rupien nehmen, fünf nehme ich nicht.“ Dabei ist der genannte Vater keineswegs ein armer, mittelloser Mensch, sondern ein Mann mit Vermögen.
Antwort
Wenn zwischen den beiden Söhnen ein großer Unterschied hinsichtlich Reichtum und Armut besteht, dann wird es auch beim Unterhalt (Nafaqa) des Vaters einen Unterschied geben, das heißt, er ist entsprechend dem Vermögensstand Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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