Gleichbehandlung zwischen zwei Ehefrauen und die Scheidung der Frau wegen Krankheit
Frage
Frage: Zaid schloss die Ehe mit Jamila, und noch vor der gültigen Zurückgezogenheit (Khalwa Sahiha) erlitt Jamila einen Schlaganfall, wegen dessen sie nicht gehen kann. Danach fand die gültige Zurückgezogenheit statt. Dann schloss Zaid eine zweite Ehe – mit Habiba. Zaid ist nicht in der Lage, beide mit Dingen bester Qualität zu versorgen: Alle Ausgaben für Habiba bestreitet er mit teuren Dingen, Jamila aber gibt er Kleidung mittlerer Qualität, weil sie nicht ins Haus kommen kann. Wird Zaid in diesem Fall sündigen?
Antwort
Die Ausgaben für Kleidung und Ähnliches sollte man beiden Ehefrauen gleich geben; der einen Gutes und der anderen Schlechtes zu geben, ist eine Verletzung ihres Rechts. Und die Scheidung wegen Krankheit zu geben, ist Mangel an Großherzigkeit.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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