Forderung von Unterhalt aufgrund eines gefälschten Schriftstücks bei Aufenthalt im Elternhaus
Frage
Frage: Zwischen dem verehrten Ansar und seiner Frau Zahida entstand ein Streit wegen der Nichtzahlung von Zahidas Unterhalt und der Nichterfüllung anderer Versprechen. Daraufhin schlug Ansar seinem Schwiegervater und seiner Frau vor (wörtlich: „wählte“), dass die Parteien ihre Streitigkeiten durch den muslimischen Gemeinderat oder das Qureshi-Gericht der edlen Scharia in Bhopal vorbringen und eine gerechte Lösung sowie das religiöse Verfahren wählen sollen.
Antwort
(1/2/3) Selbst wenn Ansar aus freien Stücken und bereitwillig Zahida erlaubt hat, im Elternhaus zu leben, und versprochen hat, fünfzig Rupien im Monat zu geben, hat er die Erlaubnis, selbstständig (frei) im Widerspruch zur Religion zu leben, in keiner Weise gegeben und hat auch nicht das Recht, sie zu geben; und selbst wenn er eine solche Erlaubnis gegeben hätte, ist sie nach…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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