Obliegen das Totentuch und andere Ausgaben dem Ehemann?
Frage
Frage: Die Ausgaben, die nach dem Tod Hindas nach dem Brauch oder nach der Scharia unbedingt für die Trauer getätigt werden – zum Beispiel das Totentuch (Kafan), Almosen und Ähnliches –, werden sie aus dem Nachlass Hindas bestritten oder obliegen sie dem Ehemann?
Antwort
Das Totentuch der Ehefrau ist nach der Meinung, nach der die Fatwa erteilt wird (Muftabihi), für den Ehemann verpflichtend: [ar]واختلف في الزوج، والفتوى على وجوب كفنها عليه[/ar] „Hinsichtlich des Ehemannes gab es Meinungsverschiedenheit, und die Fatwa lautet darauf, dass ihr Totentuch für ihn verpflichtend ist“ (Tanwir, Bd. 1, S. 905).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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