Der Unterhalt einer geschiedenen Frau
Frage
Frage: Ich bin eine Frau, die den Hidschab (die Zurückgezogenheit) einhält, und äußerst unglücklich. Vor einiger Zeit fand meine Hochzeit nach dem Brauch der Biradari (der Sippengemeinschaft) mit einem Mann namens Iqbal statt. Nach der Hochzeit stellte sich heraus, dass der Ehemann ein äußerst liederlicher Mensch, ein Rowdy und Bandit ist.
Antwort
Da er vor Zeugen dreimal die Scheidung ausgesprochen hat, ist der Nikah endgültig beendet. Ihre Brautgabe und die Kosten für die Idda sind ebenfalls für ihn Wadschib. Nach Ablauf der Idda von drei Monatsblutungen (Haid) haben Sie das Recht, einen zweiten Nikah einzugehen. Der Unterhalt (Nafaqa) der Tochter obliegt ebenfalls ihm.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.