Der Unterhalt der Ehefrau, die sich weigert, ihren Mann auf der Reise zu begleiten
Frage
Frage: Die ältere Frau Zaids ist 55 Jahre alt; sie ist wohlhabend und von Stand, zur Zakat verpflichtet und zahlt alle Arten von Steuern. Ihr 22-jähriger verheirateter Sohn ist ein vermögender Mann, Immobilienbesitzer, Kaufmann und Steuerzahler. Die zweite, jüngere Frau Zaids ist 24 Jahre alt, arm, bemitleidenswert und hilflos, mit einem kleinen Töchterchen auf dem Arm.
Antwort
(a) Unter diesen Umständen hat Zaid nicht das Recht, die ältere Frau zu zwingen, in eine andere Stadt umzuziehen, zumal wenn die andere Stadt achtundvierzig Meilen vom Haus der Frau entfernt liegt. So im Radd al-Muhtar, Bd. 2, S. 360. (b) Durch diesen Ungehorsam erlischt der Unterhalt nicht (ash-Shami, Bd. 2, S. 647).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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