Der Unterhalt der Witwe während der Wartezeit (Idda), der Schwangerschaft und des Stillens
Frage
Frage: Sechs Monate nach dem Tod des verstorbenen Abd ar-Raschid wurde von seiner schwangeren Witwe ein Mädchen geboren. Das Mädchen lebte vier Jahre und starb. Nun steht die Verteilung des Nachlasses von Abd ar-Raschid an. Ein Religionsgelehrter aus unserer Gegend hat eine Fatwa erteilt, dass der Witwe Abd ar-Raschids aus dem Nachlass der Unterhalt für die Zeit der Schwangerschaft und für die Zeit des Stillens (Radaʿa)
Antwort
Im geschilderten Fall hat die Witwe nach der richtigen Meinung nach der Scharia nicht das Recht, aus dem gesamten Nachlass den Unterhalt für die Zeit der Schwangerschaft zu erhalten; sie hat auch keinen Anspruch auf den Unterhalt für die Zeit des Stillens; ebenso kann sie keinen Unterhalt für die zwei Jahre der Erziehung fordern. Ihre Brautgabe (Mahr)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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