Anrechnung eines ohne Verpflichtung gegebenen Unterhalts auf die Brautgabe
Frage
Frage: Zaid gab seiner Frau in der Absicht, Unterhalt (Nafaqa) zu leisten, zum Beispiel 50 Rupien, und dann stellte sich heraus, dass dies für ihn nicht Wadschib war. Kann Zaid dies auf die Brautgabe (Mahr) anrechnen, oder ist eine erneute Inbesitznahme (Qabd) notwendig, oder hat er kein Recht, es zurückzunehmen?
Antwort
Dieser Einzelfall (Dschuz‘iyya) ist mir nicht ausdrücklich (in den Büchern) begegnet, aber ich führe einen anderen Einzelfall an, der als Analogie dienen kann; durch ihn wird auch das Urteil im vorliegenden Fall bekannt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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