Die Forderung der Ehefrau nach einer eigenen Wohnung und der Unterhalt im Fall der Widerspenstigkeit (Nuschuz)
Frage
Frage: Hamid heiratete Naima und brachte sie nach der Überführung der Braut zu sich und ließ sie in demselben Haus wohnen, in dem die Eltern Hamids, seine Brüder und andere lebten. Dem Brauch gemäß besuchte Naima von Zeit zu Zeit ihre Eltern. Zehn bis elf Monate lebte Naima bei der Verwandtschaft ihres Mannes, litt aber wegen des schlechten Charakters und der Beschimpfungen der Schwiegermutter, des Schwiegervaters und des Ehemannes ständig unter großem Kummer und Leid.
Antwort
Es ist für den Ehemann Wadschib, der Ehefrau eine Wohnung zum getrennten Wohnen zu geben – eine, in der die Eltern des Mannes, seine Brüder, Schwestern und andere nicht wohnen, sondern die vollständig im Besitz und in der Verfügung der Ehefrau ist. Mit Wohnung ist hier ein Zimmer oder ein Raum gemeint, der auf Arabisch „Bait“ heißt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.