Der Abfall der Ehefrau vom Glauben hebt den Mahr nicht auf
Frage
Eine Frau ist lange Zeit nach der Hochzeit vom Glauben abgefallen (Murtadda). Nun fordert sie von ihrem Mann den Mahr (Brautgabe). Erhält diese Frau den Mahr oder nicht?
Antwort
Durch den Abfall vom Glauben (Ridda) ist keine Trennung eingetreten; die frühere Nikah (der Ehevertrag) bleibt wie zuvor bestehen (nach der gewählten Meinung). Ihr ist es keinesfalls erlaubt, einen anderen Mann zu heiraten, und die Frau erhält den vollen Mahr, da der Mahr nach der Hochzeit dadurch, dass der Mann mit ihr den Beischlaf vollzogen hat, bereits bestätigt (Muakkad)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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