Unzufriedenheit hebt den Mahr nicht auf
Frage
Der Mann von Hinda hatte ihr noch nicht einmal den Mahr (Brautgabe) gegeben, als er starb. Hat Hinda nun, nach seinem Tod, Anspruch auf den Mahr oder nicht, und auf welche Weise soll der Mahr Hinda aus dem Vermögen Zaids gezahlt werden?
Antwort
Hat Zaid den Mahr nicht gezahlt und hat Hinda ihn nicht erlassen, so hat Hinda Anspruch auf diesen Mahr. Die Zahlung des Mahr ist wie die einer Schuld vor der Verteilung des Erbes notwendig: Zuerst ist die Schuld – der Mahr und dergleichen – zu begleichen, und danach wird, falls etwas übrig bleibt, dies unter die Erben nach den Anteilen der Scharia verteilt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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