Mahr und anderes bei Scheidung vor der Zurückgezogenheit
Frage
Zaid schloss die Nikah (Ehevertrag) mit Hinda. Zwischen ihnen hatte es noch keine Zurückgezogenheit, das heißt keinen Beischlaf, gegeben, als es zur Scheidung (Talaq) kam. Hat sie das Recht, den vollen Mahr (Brautgabe) zu erhalten, und wie lautet das Urteil über die Rückgabe des Schmucks, den Zaid bei der Nikah gegeben hat?
Antwort
In diesem Fall ist die Hälfte des Mahr zu zahlen. Schmuck und dergleichen, was der Mann der Frau zu Eigentum (Tamlik) gegeben hat, oder was die Eltern der Frau dem Schwiegersohn zu Eigentum gegeben haben, wird nicht zurückgegeben: Was wem gegeben wurde, das gehört ihm.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.