Widerspenstigkeit (Nuschuz) hebt den Mahr nicht auf
Frage
Hier ist ein Mädchen ohne Erlaubnis aus dem Haus ihres Mannes ins Elternhaus gegangen. Der Schwiegervater des Mädchens sagt, das Mädchen sei streitsüchtig und ungehorsam, sie sei ohne Erlaubnis ins Elternhaus gegangen, daher habe sie kein Recht, den Mahr (Brautgabe) zu erhalten. Die Angehörigen des Mädchens sagen zudem, das Mädchen sei nicht ohne Erlaubnis gegangen, sondern wegen der Bedrückung und Kränkungen durch ihren Schwiegervater und andere gekommen.
Antwort
Der Mahr selbst wird schon allein durch die Nikah (den Ehevertrag) verbindlich (Lazim). Wenn dann Mann und Frau allein zusammenkommen, wird der Mahr bestätigt (Muakkad) und endgültig. Wenn die Frau ungehorsam ist und den Mann belästigt, so ist sie sündig und gilt als unwürdig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.