الإفتاء

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Der Erlass des Mahr nach der Scheidung

Frage

Hat eine Frau nach der Scheidung das Recht, ihren Mahr (Brautgabe) zu schenken (zu erlassen), oder nicht? Wa-s-salam.

Antwort

Sie hat es. So wie sie eine Schuld, die auf einem Fremden liegt, erlassen kann, kann sie auch nach der Scheidung den Mahr erlassen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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