Der Erlass des Mahr nach der Scheidung
Frage
Hat eine Frau nach der Scheidung das Recht, ihren Mahr (Brautgabe) zu schenken (zu erlassen), oder nicht? Wa-s-salam.
Antwort
Sie hat es. So wie sie eine Schuld, die auf einem Fremden liegt, erlassen kann, kann sie auch nach der Scheidung den Mahr erlassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.