Mahr und vom Ehemann gegebener Schmuck nach der Scheidung
Frage
Ein Mann hat seiner Frau die Scheidung (Talaq) gegeben. Wer hat nach der Scharia Anspruch auf den silbernen oder goldenen Schmuck, der vom Mann gegeben wurde und sich jetzt bei ihr befindet? Zweitens: Die Frau hat in Gegenwart einer Frau ihrem Mann ihren Mahr (Brautgabe) um Allahs willen erlassen. Ist er in diesem Fall erlassen oder nicht?
Antwort
Wurde dieser Schmuck von dem Mann der Frau zu Eigentum (Tamlik) gegeben, so gehört er der Frau; wurde er aber zur leihweisen Nutzung (Ariya) gegeben, so gehört er nicht der Frau, sondern dem Mann. Wurde bei der Übergabe weder ausdrücklich eine Eigentumsübertragung noch eine leihweise Überlassung erwähnt, so werden der Brauch und die übliche Praxis (Urf)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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