Die Ehefrau ging fort und nahm Sachen mit
Frage
Meine Frau wurde von ihrem Bruder, der sie aufgehetzt hatte, am 1. Juli 1967 in meiner Abwesenheit, ohne meine Erlaubnis, aus dem Haus geholt. Diese beiden nahmen Schmuck im Wert von eintausendsechshundert Rupien, eine Uhr im Wert von einhundertfünfundzwanzig Rupien und fünfhundert Rupien in bar mit.
Antwort
Sie hat das Recht, den sofort fälligen Mahr (Muʿadschdschal) zu erhalten. Alle Ihre Sachen – die Uhr, den Schmuck und das Bargeld –, die sie ohne Ihre Erlaubnis genommen hat, können Sie von ihr zurückholen und auf den Mahr anrechnen. Reden Sie ihr gut zu und rufen Sie sie sanft und liebevoll zu sich nach Hause.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.