Handel — Hanafitische Fatwas (34)
34 hanafitische Fatwas zum Thema „Handel“, jeweils mit Quellenangabe.
- Der Handel mit Fleisch — Handelsgeschäfte
- Das Halten von Tauben zum Essen oder für den Handel — Erlaubtes und Verbotenes
- Das Berühren eines Nicht-Mahram im Geschäftsleben — Erlaubtes und Verbotenes
- Ausführlich zum Erwerb des Lebensunterhalts (Kasb) — Erlaubtes und Verbotenes
- Handel mit dem Vermögen einer Waise — Erlaubtes und Verbotenes
- Handel mit haramem Vermögen — Erlaubtes und Verbotenes
- Handel mit vermischtem Vermögen — Erlaubtes und Verbotenes
- Handel mittels haramem Vermögen — Erlaubtes und Verbotenes
- Vermischtes Vermögen für gute Werke ausgeben — Erlaubtes und Verbotenes
- Milch mit Wasser erhitzen, damit das Ursprüngliche bleibt – zulässig — Erlaubtes und Verbotenes
- Kinderpuppen und Spielzeug — Erlaubtes und Verbotenes
- Das Bild eines Auges und von Zähnen — Erlaubtes und Verbotenes
- Fotos auf Büchern und Handelswaren — Erlaubtes und Verbotenes
- Zum Einkaufen auf den Jahrmarkt Chamar Chaudas gehen — Erlaubtes und Verbotenes
- Zum Einkaufen auf den Jahrmarkt gehen — Erlaubtes und Verbotenes
- Zum Jahrmarkt zubereitete Süßigkeiten kaufen und die Teilnahme am Jahrmarkt — Erlaubtes und Verbotenes
- Handel während des Hadsch — Hadsch
- Mitnahme von Waren durch Pilger hin und zurück — Hadsch
- Austausch von Geschenken mit Andersgläubigen im Zusammenhang mit Geschäften — Geschenke und Spenden
- Handel an den Tagen der beiden Feste — Dschumua und Eid
- Handel mit gefundenem Geld — Fundsachen
- Bleibt der Ackerbauer immer in Not? Untersuchung des Hadith über den Ackerbau — Koran und Hadith
- Weggehen zu Geschäften vor dem Gemeinschaftsgebet — Gebet
- Verzögerung des Maghrib-Gebets wegen Beschäftigung im Laden — Gebet
- Zwei Geschäftspartner gehen abwechselnd zum Maghrib-Gebet in die Moschee — Gebet
- Das Imamat dessen, der das Gemeinschaftsgebet wegen seiner Geschäfte unterlässt — Gebet
- Das Imamat dessen, der am Eingang der Moschee einen Laden eingerichtet hat — Gebet
- Die Idschaza (Erlaubnis) für Händler von Tabak und Armreifen — Sufismus
- Das Geld der Moschee für den Handel — Waqf
- Die Aufbewahrung der eigenen Handelsware im Schrank der Moschee — Waqf
- Beharrlicher Druck auf den Spender zugunsten der Spende; Handel neben dem Unterrichten — Waqf
- Für einen Schuldner ist die Zakat nicht Wadschib — Zakat
- Zakat auf im Laufe des Jahres erworbenes Vermögen (Mal Mustafad) — Zakat
- Starke Forderung und schwache Forderung — Zakat
Verwandte Themen
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- Feste der Nichtmuslime (17)
- Versäumen der Dschamaa (30)
- Ackerbau (9)
- Sadaqa (81)
- Vermischtes Vermögen (14)
- Daman (Haftung) (14)
- Maghrib (28)
- Ein Fasiq als Imam (134)
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