Das Bild eines Auges und von Zähnen
Frage
Frage: Wir möchten zu Handelszwecken Zahnpulver oder Kajal herstellen und verkaufen. Dabei wollen wir auf das Etikett des Zahnpulvers nur Zähne drucken, und auf dem Etikett des Kajals wird nur das Bild eines Auges sein, kein Gesicht. Wie lautet das Urteil nach der Scharia?
Antwort
Das Bild nur von Zähnen und nur eines Auges ist zulässig, unter der Bedingung, dass kein Gesicht dabei ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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