Die Idschaza (Erlaubnis) für Händler von Tabak und Armreifen
Frage
Zwischen Zaid und Bakr besteht das Verhältnis von Pir und Schüler (Murid). Zaid möchte wegen seiner [körperlichen] Schwäche zwei Personen aus dem Kreis seiner Vertrauten den Turban binden (als Zeichen der Nachfolge) und ihnen die Idschaza (Erlaubnis) geben. Beide gedenken eifrig Allahs (sind mit Dhikr beschäftigt) und handeln mit Tabak – zum Rauchen und zum Kauen. Kann [Zaid] diesen Personen die Idschaza geben? Sie handeln auch mit Armreifen.
Antwort
Wenn Allah, der Erhabene, sie mit gutem Charakter, rechtschaffenen Taten und der geistlichen Verbindung des Ihsan beschenkt hat und Festigkeit in ihnen entstanden ist, dann ist es richtig, ihnen die Idschaza zu geben. Der Handel mit Kau- und Rauchtabak ist nicht Haram, [er ist nur] unerwünscht (Makruh)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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