Handel an den Tagen der beiden Feste
Frage
Stimmt es, dass es an den Tagen der beiden Feste verboten ist zu arbeiten – zum Beispiel nach dem Gebet Handel zu treiben und dergleichen?
Antwort
Am Eid al-Fitr und am Eid al-Adha seinen Handel und dergleichen zu betreiben ist nicht verboten – im Gegenteil, es ist erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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