Weggehen zu Geschäften vor dem Gemeinschaftsgebet
Frage
Gepriesen sei Allah, ich verrichte die Gebete Zuhr, Asr, Maghrib und Ischa in Gemeinschaft. Ich bin aber Straßenhändler (ich handle im Umherziehen), und mein Tagesablauf ist folgender: Der Ort, an dem ich handle, liegt fünf Meilen außerhalb von Poona City; ich komme dort vor der wahren Morgendämmerung an, und nach dem Adhan, vor dem Gemeinschaftsgebet, verrichte ich die Sunna und das Pflichtgebet (Fard)
Antwort
Es ist nicht sündhaft, vor der wahren Morgendämmerung am Ort Ihres Handels anzukommen. Weiter: Der höchste Rang ist, dass Sie das Fadschr-Gebet in der Moschee in Gemeinschaft verrichten. Derjenige, dessen Recht Sie in der Moschee erfüllen, wird nicht zulassen, dass Ihr Handel deswegen scheitert.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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