Handel mittels haramem Vermögen
Frage
Frage: Wenn mit haramem Vermögen ein halales Geschäft begonnen wird, ist dann das Einkommen daraus haram oder halal? Und ist es erlaubt, es für irgendein gutes Werk auszugeben oder nicht?
Antwort
Wenn er das harame Vermögen bestimmt und dafür halales Vermögen gekauft hat und dann den Preis eben mit diesem bestimmten haramen Vermögen bezahlt hat – dann ist das Einkommen daraus nicht erlaubt; man soll es für die Armen und Bedürftigen (Masakin) aufwenden, und es für irgendein anderes gutes Werk oder für die eigenen Bedürfnisse auszugeben ist nach der Scharia nicht richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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