Handel mit vermischtem Vermögen
Frage
Frage: Ein erlaubter Handel, in den überwiegend harames Vermögen und zu einem geringeren Teil halales Vermögen eingebracht wurde: Wenn damit eine halale Tätigkeit begonnen wird, wie lautet dann das Urteil über das Einkommen aus einem solchen Handel? Darf man es für gute Zwecke ausgeben oder nicht?
Antwort
Infolge der Vermischung (Chalt) kommt das Eigentumsrecht zustande, der Handel ist gültig, und das Einkommen daraus ist halal, sodass es auch zulässig ist, es für gute Zwecke auszugeben. Dabei ist jedoch eine Erstattung (Daman) für das ursprüngliche harame Vermögen verpflichtend.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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