Handel mit dem Vermögen einer Waise
Frage
Frage: Nach dem Tod des Vaters geht die Mutter eine zweite Ehe ein. Soll in diesem Fall das Vermögen der Waisen den Kindern zufallen, oder darf die Mutter dieser Kinder mit dem Vermögen der Waisen irgendeine andere Tätigkeit, zum Beispiel Handel und Ähnliches, betreiben oder nicht? Und soll der Gewinn aus dem Vermögen der Waisen den Kindern zufallen oder dem, der den Handel betreibt?
Antwort
Von dem Vermögen, das dem Vater der Kinder gehörte, gehört nach dem Tod des Vaters ein Achtel der Mutter der Kinder. Sie hat das Recht, mit ihrem Anteil zu verfahren, wie sie will. Weiter: Über den Anteil, der den Kindern gehört, sowie über das Vermögen, das unmittelbar im Eigentum der Waisen steht – sei es, dass der Vater es ihnen zu Lebzeiten geschenkt hat oder sie es auf…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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