Das Geld der Moschee für den Handel
Frage
Darf man mit dem Geld der Moschee für die Moschee Handel treiben oder nicht?
Antwort
Das Geld der Moschee befindet sich beim Verwalter (Mutawalli) als anvertrautes Gut (Amana); darüber auf irgendeine andere Weise zu verfügen, es in ein Geschäft zu investieren und Ähnliches ist nicht zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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