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Koranübersetzung ohne arabischen Text

Frage

Wie ist [die Rechtslage] hinsichtlich des Druckes des Heiligen Korans ohne arabischen Text, nur mit Urdu-Übersetzung? Und wie ist es mit dem Kauf und dem Lesen einer solchen [Ausgabe]?

Antwort

Den Heiligen Koran ohne den arabischen Text – nur auf Urdu oder in irgendeiner anderen Sprache – zu schreiben und zu drucken, ist verboten. In „al-Itqan“ wird hierzu der Konsens (Idschma) der vier Imame [der Rechtsschulen] überliefert.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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