Das Urteil über den Beischlaf vor der Zahlung des Mahr
Frage
(1) Eine verheiratete Frau verlangt von ihrem Ehemann den sofort fälligen Mahr (Brautgabe), doch der Ehemann zahlt ihn nicht. Hat die Frau nun das schariatische Recht, ihrem Mann den Beischlaf zu verweigern? (2) Der Ehemann vollzieht jedoch mit Gewalt den Beischlaf – indem er sie schlägt, fesselt und zusammenzwingt. Ist dieser Beischlaf erlaubt oder nicht erlaubt? (3) Wenn der Beischlaf mit Gewalt erlaubt ist, dann ist das oben genannte schariatische Recht der Frau nutzlos und leer.
Antwort
(1) Das Recht hat sie. [ar]ولها منعه من الوطء والسفر بها ولو بعد وطء وخلوة رضيتها لأخذ ما بين تعجيله أو قدر ما يعجل بمثلها عرفًا إن لم يؤجل كله[/ar] „Sie hat das Recht, ihn am Beischlaf und daran zu hindern, sie auf eine Reise mitzunehmen – selbst nach einem Beischlaf und einer Zurückgezogenheit (Chalwa)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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