Die Fahrt in eine andere Siedlung zum Freitagsgebet
Frage
Wenn auf dem Land das Freitagsgebet nicht zulässig ist, [können] die Leute von dort in eine Kleinstadt, die drei oder vier Meilen vom Dorf entfernt liegt – dort ist das Freitagsgebet durchaus zulässig –, und sie können leicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß dorthin gelangen. (2) Wenn sie aber nur aus Trägheit oder wegen der Vertiefung in den weltlichen Erwerb nicht hingehen, sondern in ihrem Dorf anstelle des Freitagsgebets allein das Zuhr-Gebet verrichten und auch zum Festgebet (Eid)
Antwort
Man soll, nachdem man die Frage mit größter Anteilnahme und herzlichem Mitgefühl erklärt hat, versuchen, [das Freitagsgebet im Dorf] einstellen zu lassen; wenn aber Zwietracht (Fitna) entsteht – zum Beispiel die Leute auch die fünf täglichen Gebete aufgeben oder Unruhe stiften, es zu Schlägereien mit blutigen Köpfen und Rechtsstreitigkeiten kommt –, dann soll man, nachdem man…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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