Sollen diejenigen, die das Freitagsgebet versäumt haben, Zuhr in Gemeinschaft verrichten?
Frage
Wenn in der Freitagsmoschee das Freitagsgebet bereits verrichtet wurde: Kann dann nach der hanafitischen Rechtsschule an demselben Gebetsplatz das Zuhr-Gebet für jene Leute stattfinden (gültig sein), die das Freitagsgebet versäumt haben?
Antwort
Solchen Leuten ist es verboten, dort das Zuhr-Gebet in Gemeinschaft zu verrichten. Da sie das Freitagsgebet nicht erreicht haben, sollen sie Zuhr jeder für sich verrichten. So steht es in den Büchern des Fiqh – „Radd al-Muhtar“ und anderen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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