Wie viele Personen für das Freitagsgebet bei den Schafiiten notwendig sind
Frage
In einem Dorf gibt es zwei Moscheen der Schafiiten. In der einen Moschee versammeln sich zum Freitagsgebet zwanzig Personen, in der anderen dreißig. Obwohl in der schafiitischen Rechtsschule für das Freitagsgebet diese Personenzahl Bedingung ist, [und sie] vorhanden ist, versammeln sich die Leute dieser beiden Moscheen nicht an einem Ort, sondern verrichten das Gebet getrennt. Man sagt, nach einer Aussage von Imam asch-Schafii ﵀ seien für das Freitagsgebet auch zwölf Personen ausreichend. Ist diese Aussage richtig?
Antwort
(1) In „ad-Dirasat al-Fiqhiyya“ (S. 115, Bd. 2) sind mehrere Ansichten dargelegt. Die Zahl vierzig ist als die maßgebliche (Muʿtamad) bezeichnet, und die Zahl zwölf ist als Lehre von Imam Malik ﵀ dargelegt. As-Suyuti ﵀ hat in „al-Hawi lil-Fatawa“ (S. 66, Bd. 1)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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