Wie soll man handeln, wenn es über die Zulässigkeit des Freitagsgebets eine Meinungsverschiedenheit gibt?
Frage
An manchen Orten verrichten einige Gelehrte das Freitagsgebet, und andere verrichten es nicht. Und an manchen Orten erteilen einige Gelehrte die Fatwa über die Zulässigkeit des Freitagsgebets, andere über die Nichtzulässigkeit. Zum Beispiel der erwähnte Ort: Auch hier verrichten einige Gelehrte, die zudem immer wieder hierher kommen, das Freitagsgebet nicht und vertreten die Ansicht der Nichtzulässigkeit, andere Gelehrte aber verrichten das Freitagsgebet und vertreten die Ansicht der Zulässigkeit; und alle…
Antwort
Man soll nach den Worten desjenigen Gelehrten und Muftis handeln, dem man mehr vertraut.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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