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Das Freitagsgebet für einen Blinden und sein Imamat

Frage

Ist das Freitagsgebet (Dschuma) für einen blinden Menschen verpflichtend? Darf ein Blinder das Freitagsgebet als Imam leiten? Wenn das Freitagsgebet für den Blinden nicht verpflichtend ist, wie kann er es dann für andere leiten – zumal unter den Betenden gelehrte Männer und Nachkommen des Propheten (Sayyids, Husainis) sind, die Fasten und Gebet einhalten? Und wenn man aus Trotz einen Blinden zum Imam für das Freitagsgebet bestimmt, wird dann der Lohn des Gebets geringer?

Antwort

(a) Nach der Ansicht von Imam Abu Hanifa ist das Freitagsgebet für einen Blinden nicht verpflichtend. Nach der Ansicht seiner beiden Schüler (Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad) ist es verpflichtend, wenn es jemanden gibt, der ihn bis zur Freitagsmoschee begleiten kann. Im Buch heißt es: „Das Sehvermögen ist eine Bedingung.

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