Mit welcher Absicht soll ein Dorfbewohner am Freitag in die Stadt fahren?
Frage
Wenn ein Mensch in einem Dorf wohnt und für seine Angelegenheit in die Stadt fährt, [und dabei] Freitag ist – [ganz gleich], ob er seine Angelegenheit erledigt und [danach] das Freitagsgebet verrichtet oder nach dem Freitagsgebet seiner Angelegenheit nachgeht –, habe ich gehört, dass er nicht den vollen Lohn erhält. Stimmt das?
Antwort
Wenn er an einem Ort, an dem das Freitagsgebet verrichtet wird, etwas zu erledigen hat und diese Angelegenheit auch nach dem Freitagsgebet erledigt werden kann, und er von einem Ort aufbricht, an dem das Freitagsgebet nicht verrichtet wird, dann ist es am besten, mit der Absicht des Freitagsgebets aufzubrechen und nebenbei auch seiner Angelegenheit nachzugehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.