Das Freitagsgebet in einer Moschee bei einem Viehhof fern von einem bewohnten Ort
Frage
(1) In vierzig Meilen [Entfernung von hier] befindet sich eine Fabrik; es gibt auch andere Fabriken und Viehhöfe; in ihnen arbeiten Muslime. Sie haben eine kleine Moschee gebaut und verrichten [in ihr] das Gebet in Gemeinschaft. Ist das Freitagsgebet in ihr zulässig oder nicht? (2) Wenn im Umkreis von zehn Meilen das Freitagsgebet nicht stattfindet, was sollen die hiesigen Leute tun?
Antwort
Wenn dort kein ständig bewohnter Ort ist, sondern nur eine Fabrik und ein Viehhof, wohin die Leute zum Broterwerb gehen, und es auch einen Laden mit Tee und Bidi (dünnen indischen Zigaretten, in ein Blatt gewickelt)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.