Wenn die Muftis in der Frage der Zulässigkeit des Freitagsgebets verschiedener Meinung sind
Frage
In einem Dorf verrichtet man das Freitagsgebet nach der Fatwa eines maßgeblichen Muftis, und ein anderer maßgeblicher Mufti hat die Nichtzulässigkeit geschrieben. Dadurch hat sich die Meinungsverschiedenheit verschärft, und Festigkeit und Ordnung der Madrasa begannen zu leiden. Wird es richtig sein, im Interesse der Einigkeit im Dorf und der Festigkeit der Madrasa, dass beide Seiten das Freitagsgebet nach [der Fatwa] des ersten Muftis verrichten?
Antwort
Wenn nach ihrer Ansicht die erste Fatwa richtig ist und sie zu ihm (dem ersten Mufti) Vertrauen und Hochachtung hegen, dann soll man danach handeln.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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