الإفتاء

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Urteil über das Rezitieren des „Dad“ als „Dhal“ und Ähnliches

Frage

Wenn ein Imam das „Dad“ nicht aus seinem Makhradsch sprechen kann, welchem [Buchstaben] ähnlich soll er es sprechen – dem Dhal (ذ), dem Dal (د) oder dem Za (ظ)? [Wir bitten um] den Beleg für die Erlaubtheit und Unerlaubtheit eines jeden: Wenn es zum Beispiel als „Dhal“ nicht erlaubt ist, warum, und warum ist es als ein anderer [Buchstabe] erlaubt? Und in welchen Fällen wird das Gebet ungültig (fasid) und in welchen nicht?

Antwort

„Dad“ ist ein eigenständiger Buchstabe, und man soll ihn nicht absichtlich einem anderen Buchstaben ähnlich rezitieren. Mit dem „Za“ (ظ) hat er mehr Gemeinsamkeiten bei den Eigenschaften (Sifat). Die Gültigkeit und Ungültigkeit (Fasad) des Gebets hängen von der Richtigkeit oder Entstellung des Sinnes und von der Fähigkeit ab, [den Buchstaben richtig] auszusprechen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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