Wenn im Fard-Gebet ein grober Fehler gemacht wurde, wird das Gebet auch durch die Berichtigung nicht gültig
Frage
Ein Imam rezitierte im Fadschr-Gebet während der Rezitation aus dem 24. Dschuz' im Vers „أَوْ تَقُولَ حِينَ تَرَى ٱلْعَذَابَ لَوْ أَنَّ لِى كَرَّةً فَأَكُونَ مِنَ ٱلْمُحْسِنِينَ“ (Sure Az-Zumar, 39:58) „فاكون من الخاسرين“ und rezitierte dann selbst „فاكون من المحسنين“. In derselben Rakʿa rezitierte er weiter hinten im Vers „بَلِ ٱللَّهَ فَٱعْبُدْ وَكُن مِّنَ ٱلشَّـٰكِرِينَ“ (Sure Az-Zumar, 39:66) „وكن من الخاسرين“. Ein Muqtadi (hinter dem Imam Betender)
Antwort
Ein grober Fehler ist derjenige, durch den der Sinn entstellt wird und [die Worte] dem widersprechen, was der Koran bezweckt, wie im gefragten Fall. Durch einen solchen Fehler wird das Fard-Gebet ungültig (fasid) und wird auch durch die Berichtigung nicht gültig. So steht es im Lehrgedicht (Manzuma)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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