الإفتاء

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Erlass des Mahr aufgrund einer gefälschten Quittung

Frage

(1) Zaid ließ Hinda unter dem Vorwand einer Quittung für einen elektrischen Ventilator auf zwei leeren Blättern Papier unterschreiben und verfasste danach darauf nach eigenem Gutdünken eine Niederschrift über den Erlass der Mahre (Brautgaben). Hat Hinda in einem solchen Fall das Recht, den Mahr zu erhalten, oder nicht? (2) Als Hinda bei ihren Eltern wohnte, kam Zaid zu ihrem Vater, redete ihn grob an und sagte, die Folgen davon würden nicht gut sein.

Antwort

(1) Durch diesen Betrug wurde der Mahr nicht erlassen. (2) Ist Hinda, gezwungen durch unerträgliche Bedrückungen, in das Haus ihres Vaters gekommen, oder hat der Ehemann, statt von der Bedrückung abzulassen und das Zusammenleben mit ihr auf ehrenhafte Weise einzurichten, diesen Weg gewählt, so ist auch das Unrecht über Unrecht. (3–4)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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