Was ist zu tun, wenn die Bedingungen des Freitagsgebets fehlen, man aber schlechte Folgen befürchtet?
Frage
An einem Ort gibt es eine Siedlung, in der nach der Lehre der Hanafiten das Freitagsgebet nicht [gültig] verrichtet wird, doch dort wird seit langem das Freitagsgebet verrichtet. Soll man das Freitagsgebet nun dort verrichten oder nicht? Denn wenn man es aufgibt, besteht die Befürchtung des Tadels durch die Leute.
Antwort
Wenn eine falsche Sache seit langem geschieht, so muss sie berichtigt werden; man soll sie mit größter Anteilnahme, Mitgefühl und Besonnenheit berichtigen. Es ist nicht erlaubt, eine falsche Sache zu unterstützen und sie dadurch noch mehr zu festigen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.