Der Unterschied zwischen der Bezahlung für den Khatm des Korans und für den Khatm des „Sahih al-Bukhari“
Frage
(1) In „al-Minhadsch al-Wahhadsch“ (S. 245) heißt es: [ar]وَاتِّخَاذُ الدَّعْوَةِ لِقِرَاءَةِ الْقُرْآنِ وَجَمْعُ الصُّلَحَاءِ وَالْقِرَاءَةُ لِلْخَتْمِ أَوْ لِقِرَاءَةِ سُورَةِ الْأَنْعَامِ أَوِ الْإِخْلَاصِ، فَالْحَاصِلُ أَنَّ اتِّخَاذَ الطَّعَامِ عِنْدَ قِرَاءَةِ الْقُرْآنِ لِأَجْلِ الْأَكْلِ يُكْرَهُ[/ar] „… und eine Einladung auszurichten für das Lesen des Korans, die Rechtschaffenen zu versammeln und für den Khatm (die vollständige Rezitation)
Antwort
(1) Der Khatm des „Sahih al-Bukhari“ wird als Heilmittel und als Ruqya (heilende Rezitation) vollzogen, und dafür Bezahlung zu nehmen ist richtig; der Khatm des Korans dagegen wird vollzogen zum Isal ath-Thawab (Übertragung der Belohnung an den Verstorbenen), und wenn die Bezahlung das Ziel ist, erhält man für das bloße Lesen keine Belohnung. Hierin besteht der Unterschied.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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