Spendensammlung für den Khatm
Frage
Anlässlich der Freude über den Khatm (Abschluss der Lesung des Korans) Geld „im Namen Allahs“ zu sammeln, davon vierzig Kilogramm Süßigkeiten anfertigen zu lassen, dabei eine Festbeleuchtung und Schmuck zu veranstalten und besonders Nichtmuslime einzuladen – ist all das in unserer Religion erlaubt, oder ist nur das Verteilen von Süßigkeiten erlaubt?
Antwort
Bei der Spendensammlung für Süßigkeiten anlässlich des Khatm des Heiligen Korans werden üblicherweise die Grenzen nicht eingehalten: Man hält sie für verpflichtend, beim Sammeln übt man Druck aus, beschämt – „der und der hat zu wenig gegeben“ –, prahlt, und manche Leute geben gezwungenermaßen und leihen sich dafür Geld. Wegen dieser Missstände wird dies verboten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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