Gelangt die Speise der Niyaz-Fatiha zum Verstorbenen?
Frage
Was sind die Bedingungen der Niyaz-Fatiha (Gelübde-Bewirtung mit Rezitation der Fatiha)? Gelangen Süßigkeiten oder ein ganzes gebratenes Huhn, über denen die Fatiha gesprochen wurde, zum Verstorbenen?
Antwort
Nachdem man irgendeine gute Tat verrichtet hat – ohne irgendeine solche Beschränkung, für die es keine Begründung in der Scharia gibt –, ist es richtig, [ihren] Lohn zukommen zu lassen. Der Lohn, der durch ein auf scharia-gemäße Weise gegebenes Almosen (Sadaqa) erlangt wird, gelangt zum Verstorbenen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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