Ist der Waqf von Hausrat gültig?
Frage
Frage: Zaid, Amr, Bakr und Khalid waren vier Brüder. In ihrem Handelsgeschäft kam es zu einer Teilung, bei der ihnen bewegliches und unbewegliches Vermögen zufiel. Die Geschäfte von Zaid und Amr wurden einige Zeit gemeinsam geführt. Schließlich machte Zaid alle seine Sachen zum Waqf, bis dahin, dass er auch den Hausrat (Athath al-Bait) zum Waqf machte, und zwar mit Aufzählung, nannte aber eine Sache nicht. Nach einiger Zeit starb Zaid.
Antwort
Der Hausrat (bei dessen Waqf es eine gängige Praxis – Taʿamul – gibt) wird ebenfalls zum Waqf; er wird nicht zum Nachlass und nicht unter den Erben aufgeteilt: [ar]وَلَوْ وَقَفَ الْعَقَارَ بِبَقَرِهِ وَأَكَرَتِهِ صَحَّ، كَمُشَاعٍ قُضِيَ بِجَوَازِهِ، وَمَنْقُولٍ قَصْدًا فِيهِ تَعَامُلٌ لِلنَّاسِ، كَفَأْسٍ وَقَدُومٍ وَدَرَاهِمَ وَدَنَانِيرَ وَقِدْرٍ وَجِنَازَةٍ وَثِيَابِهَا…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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