Die Nutzung des Vermögens des eigenen Waqf durch den Stifter
Frage
Frage: Wenn der Stifter (Wakif) bei der Abfassung der Waqf-Urkunde die Bedingung gestellt hat, dass er lebenslang selbst persönlich die als Waqf gewidmeten landwirtschaftlichen und Wohnländereien nutzen und darüber verfügen wird – ist es zulässig, eine solche Bedingung zu stellen und das Waqf-Vermögen zu nutzen, obwohl er reich ist, oder nicht? Und ist dies zulässig oder nicht, und ist dies ein Waqf oder nicht, und ist er gültig oder nicht? 2.
Antwort
1. Zulässig: [ar]فِي الذَّخِيرَةِ: إِذَا وَقَفَ أَرْضًا أَوْ شَيْئًا آخَرَ، وَشَرَطَ الْكُلَّ لِنَفْسِهِ، أَوْ شَرَطَ الْبَعْضَ لِنَفْسِهِ مَا دَامَ حَيًّا وَبَعْدَهُ لِلْفُقَرَاءِ، وَقَالَ أَبُو يُوسُفَ: الْوَقْفُ صَحِيحٌ، وَمَشَايِخُ بَلْخٍ أَخَذُوا بِقَوْلِ أَبِي يُوسُفَ، وَعَلَيْهِ الْفَتْوَى اهـ[/ar] „In ‚adh-Dhachira‘: Wenn er ein Stück Land oder etwas anderes zum Waqf…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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