Der Waqf eines Minderjährigen
Frage
Ein Kind, das 12/13 Jahre alt war, machte sein Haus zum Waqf. In Wirklichkeit tat dies die Tante väterlicherseits unter Druck: Das Kind stand in ihrer Obhut. Ist dieses mein Haus nun Waqf geworden oder nicht? Jetzt hat Gott mir eine Nikah gefügt; hätte ich eine eigene Türschwelle (wörtlich „meine eigene Schwelle“), würde ich einen Hausstand gründen. Wie lautet in diesem Fall das Urteil über diesen Waqf?
Antwort
Der Waqf eines Minderjährigen wird nach der Scharia nicht anerkannt. Wenn Sie zur Zeit der Errichtung des Waqf minderjährig waren, ist dieser Waqf nicht zustande gekommen, und Ihr Eigentum ist nicht erloschen. Und die Tante väterlicherseits hat von sich aus nicht das Recht, Ihr Haus zum Waqf zu machen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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